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Big Brother Facebook

Es war schon seit langem bekannt, dass Facebook, das “Vorbild” für Studi-, Schüler- bzw. MeinVZ, sich viele Rechte an dem von den Benutzern generierten Inhalt eingeräumt hat. Bis vor einigen Tagen galt noch, dass Benutzer das Recht auf jeglichen Inhalt, den sie dort hochgeladen haben, an Facebook abgetreten haben, solange man dort den dazugehörigen Account hat. Heißt im Klartext: Hätte ich ein Bild bei Facebook hochgeladen, dass Facebook z.B. zu irgendwelchen Marketingzwecken hätte benutzen wollen, wäre ihnen das ohne mir einen einzigen Cent oder mich überhaupt zu fragen möglich gewesen, und das solange ich diesen Account bei Facebook gehabt hätte.

Facebook hat jetzt allerdings neue Nutzungsbedingung, die diese Austrittsklausel durch Accountlöschung entfernt haben. Soll heißen: Alles, was auf Facebook jetzt hochgeladen, geschrieben oder erstellt wird gehört denen, auf immer und ewig, ohne dass irgendjemand was dagegen tun kann. Das besagen die Nutzungsbedingungen von Facebook, die allerdings momentan nur auf Englisch vorliegen. Mehr Infos dazu (auf Englisch) gibt es z.B. bei The Consumerist im Artikel: Facebook’s New Terms Of Service: “We Can Do Anything We Want With Your Content. Forever.”

Das hört sich jetzt alles irgendwie sehr nach einem David-gegen-Goliath-artigen Kampf an: Was kann denn jetzt der “kleine” Benutzer gegen den “großen” Facebook tun? Nach meinen letzten Informationen leben wir in Deutschland immer noch in einem Rechtsstaat (man glaubt’s kaum!), und diese Rechte schützen auch Benutzer und Einzelpersonen, nicht nur Weltkonzerne und deren Geschäftsführer. Laut dem Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht, der sich auf seinem Blog Web 2.0 & Recht mit der Verwendung von User Generated Content laut deutschem Recht befasst hat, “[dürfen] Inhalte [die] urheberrechtlichen Schutz genießen […] – bis auf wenige Ausnahmen - nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Urhebers veröffentlicht, weitergegeben oder sonst wie genutzt werden.”Die Nutzungsbedingungen von Facebook würden in der aktuellen Form also in Deutschland nicht greifen, da eine “pauschale” Abtretung der Urheberechte, wie es momentan bei Facebook der Fall ist, nicht als ausdrückliche Zustimmung gilt. (N.B.: Ich habe den Artikel nur überflogen und konnte ihn noch nicht ganz durchlesen, alle Angaben also ohne Gewähr; wer genaue Informationen braucht sollte sich an einen kompetenten Anwalt wenden.)

Da ich oben StudiVZ und Schwesterseiten genannt habe, möchte ich deren Situation auch noch klären. Obwohl persönliche Daten zum Zweck der gezielten Werbung auf dieser Plattform genutzt werden, und das meiner Meinung nach schon keine passive Nutzung mehr beinhaltet, kann man dieses Verhalten abschalten, genauso wie Werbung, die man von StudiVZ oder Partnern bekommen würde. Weiterhin wird soweit ich das feststellen konnte in den AGBs nirgends erwähnt, dass man irgendwelche Rechte an dem Inhalt abgibt, den man dort hochlädt. (Hier auch wieder: Alle Angaben ohne Gewähr!) Wir können nur hoffen, dass das deutsche Recht weiterhin den Benutzer schützt, und solche Bedingungen wie Facebook sie praktiziert in Deutschland möglich werden.